
‼️?Eine Vorsorgevollmacht braucht jeder!!!
Irrtümlich denken viele, dass im Krankheitsfall automatisch die nächsten Angehörigen entscheiden, aber das stimmt nicht! Das gilt auch für verheiratete Paare. Liegt keine Vorsorgevollmacht (VV) vor, die eine Person/Personen bestimmt, die im Krankheitsfall (wenn du selbst nicht mehr in der Lage bist zu entscheiden) eine Entscheidung trifft, wird eine gesetzliche Betreuungsperson eingesetzt. ?VV: man benennt eine oder mehrere Personen, die in deinem Namen handeln können, wenn du es nicht mehr kannst. Diese Person(en) werden nicht vom Gericht beaufsichtigt.
?Patientenverfügung (PV): richtet sich an den behandelnden Arzt und in dieser kannst du schriftlich festlegen, ob und wie du in einer bestimmten Krankheitssituation behandelt werden möchtest. ?Ich führe im Alltag viele Patienten-und Angehörigengespräche und mein Anliegen an euch: unterhaltet euch mit euren Angehörigen über eure und auch deren Wünsche, was soll passieren, wenn eine schwere Krankheit eintritt, sollen maschinelle lebenserhaltende Maßnahmen erfolgen? Und ja unterhaltet euch auch über Sterben/Tod/Beerdigung. Ich muss als Ärztin immer den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln und dazu sind solche Aussagen und Informationen zur Entscheidung über den weiteren medizinischen Weg immens wichtig!
?
Vorlagen zum Ausfüllen findet ihr zum Beispiel auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (Link in den Kommentaren).
?
P.S.: Ich habe übrigens auch eine Vorsorgevollmacht.
.
.
.
.
#vorsorgevollmacht #patientenverfügung #patientenwille #redetdarüber #wissenhilft #medizin #rettungsdienst #notarzt #notfallsanitäter #retterherzen