Wenn man als Klinikärztin eine Schwangerschaft (SS) bekannt gibt

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Bisher habe ich eine solche Bekanntgabe immer nur als Kollegin empfangen dürfen und das ziemlich oft, kann ich euch sagen.
Anfang 2021 war es dann soweit und ich habe meine SS offiziell bekannt gegeben.
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Wenn eine Ärztin im Kollegium sagt, dass sie schwanger ist, schwingen meist zweierlei Emotionen mit. Natürlich freut man sich für die Kollegin, aber man denkt auch sofort drüber nach, wieviele Dienste sie diesen Monat hat, denn diese müssen neu verteilt werden und wirklich kein internistischer Klinikarzt ist „scharf“ auf zusätzliche Dienste. Sie bedeuten einfach einen Haufen Arbeit, Schlafmangel und Verlust des eigenen Biorhythmus.
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Nach Mutterschutzgesetz (MuSchG)
darf eine Schwangere weder Nacht- und Schichtarbeit, noch Sonn-und Feiertagsarbeiten durchführen (es sei denn, sie möchte es unbedingt freiwillig).
Und so werden also die Dienste plötzlich frei und müssen neu verteilt werden.
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Das MuSchG besagt, es bestehe Mitteilungspflicht der Schwangerschaft (SS) sobald sie der Schwangeren bekannt ist. Da das Gesetz keine genaue Frist vorschreibt, ist es die persönliche Angelegenheit der Schwangeren, wann sie dies mitteilt. Wichtig ist dabei, dass die Schutzvorschriften erst greifen können, ab dem Moment der Inkenntnissetzung des Arbeitgebers.
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Auf Verlangen des Arbeitgebers kann das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme über eine SS vorgelegt werden (z.B. Mutterpass).
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In der Regel gibt man als Schwangere die SS bekannt, sobald man im Besitz eines Mutterpasses ist bzw. rund um die 12. SSW (4. Monat), denn ab diesem Zeitpunkt sinkt die Fehlgeburtenrate auf wenige Prozent.
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Im MuSchG umfasst Kündigungsverbote während der Schwangerschaft und mindestens vier Monate nach der Entbindung, Beschäftigungsverbote sowie Urlaubsregelungen und finanziellen Ausgleich.
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Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Gerne dürfen hier auch Männer ihre Erfahrungen teilen, denn ihr greift ja ebenso die Dienste ab.
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